Kirchenvorstandswahl 2024

Am 10. März 2024 wählt unsere Gemeinde einen neuen Kirchenvorstand. 

Amtsdauer: Sechs Jahre. Man kann die Amtszeit auf drei Jahre begrenzen.

Wählbar: Wer bis zum 1. Juni 2024 16 Jahre alt ist und seit fünf Monaten zur Kirchengemeinde gehört

Wahlvorschläge: Sie müssen bis zum 10. Oktober 2023 bei der Kirchengemeinde eingereicht sein.

Wahlberechtigt: Alle Gemeindeglieder, die am 10. März 2024 mindestens 14 Jahre alt sind und seit drei Monaten zur Gemeinde gehören.

Kirchenvorstandswahl Formular Wahlvorschlag